Wozu brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Artikel 37 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt die Kriterien zu Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) fest. Diese sind für KMU Unternehmen weit gefasst und treffen möglicherweise auf Ihr Unternehmen nicht zu. § 38 BDSG (neu) fordert die Benennung eines DSG wenn sich mindestens 10 Personen (20 Personen nach 2. DSAnpG) beim Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Falls Sie intern keinen Mitarbeiter als DSB bestellen möchten kann ich dies für Sie übernehmen. Oder falls Sie bereits einen DSB haben kann ich ihn beraten oder zuarbeiten.
Möglich ist auch die Datenschutzberatung im IT Projekt. Es ist erfahrungsgemäß wesentlich einfacher und auch billiger Datenschutzbelange im Vorfeld zu klären um am Ende vor kosten- und zeitintensiven "Überraschungen" gewappnet zu sein.
Ganz aktuell
Zusammenfassung der Möglichkeiten der Kontaktdatennachverfolgung.