Aktuelles
Zum 1.9.2024 bin ich nun offiziell in Rente. Ich betreue noch wenige Bestandskunden. Zudem leiste ich nach wie vor gerne Hilfe für Startups und Vereine.
Wozu brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Artikel 37 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt die Kriterien zu Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) fest. Diese sind für KMU Unternehmen weit gefasst und treffen möglicherweise auf Ihr Unternehmen nicht zu. § 38 BDSG (neu) fordert die Benennung eines DSG wenn sich mindestens 10 Personen (20 Personen nach 2. DSAnpG) beim Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.