Was bedeutet 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt

Pflichten des Arbeitgebers

  • Prüft täglich Impf-, Genesenenstatus oder Testnachweis (tagesaktuell oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) und verwehrt ggf. den Zutritt.
  • Erlaubt den Zutritt zum Testen (unter Aufsicht) oder Impfen im Betrieb
  • Dokumentiert die Durchführung der Kontrolle und übermitteln diese auf Anfrage an Behörden.
    • Zu dokumentieren ist Kontrolltag, Vor- und Zuname des Mitarbeiters, Prüfung "ok" (oder Abhaken auf Liste) - alternativ "welches G", Ablaufdatum (bei PCR Test oder Genesenennachweis), Name oder Kürzel des Prüfenden.
    • Keine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte oder Dritte.
    • Speicherdauer für Kontrollbögen beträgt 6 Monate.
  • Arbeitgeber hat weiterhin kein Auskunftsrecht über den Impf- oder Genesungsstatus.
  • Stellt 2 Tests pro Woche kostenfrei bereit. Tests finden unter Aufsicht von nachweislich geschultem Personal statt.
  • Darf den vom Mitarbeiter mitzuführenden 3G-Nachweis (ggf. im Spind) auf freiwilliger Basis speichern.
  • Muss über die Datenverarbeitung informieren.

Mitarbeiter

  • Müssen den 3G-Nachweis stets mitführen. Spind ist ok.
  • Können den 3G-Nachweis beim Arbeitgeber speichern lassen.
  • Können sich extern testen lassen oder vom Arbeitgeber angebotene Tests unter Aufsicht nutzen.

Sonstiges

  • Die 3G-Pflicht gilt auch für Personen-Sammeltransporte (etwa: Parkplatz-Shuttles) zu und von der Arbeitsstätte.
  • Bußgelder bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G Nachweisen betragen bis zu 25.000 EUR.

Homeoffice

  • Es gibt eine "Home-Office-Pflicht" für Arbeitgeber (Angebot) und Beschäftigte (Annahme) für Bürotätigkeiten und ähnliche Aufgaben,
    • sofern dies betrieblich möglich ist.
    • Im Homeoffice besteht keine 3G-Pflicht.
  • Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Maßnahmen wie auch die Datenverarbeitung informieren.

Mögliche Fragen

Der Arbeitgeber darf Mitarbeiter nicht explizit nach dem Impfstatus fragen. Er muss lediglich prüfen, ob seine Beschäftigten über einen der folgenden 3G-Nachweise verfügen:

  1. Geimpft: Impfnachweis
  2. Getestet: negatives Testergebnis (PCR-Test oder dokumentierter Schnelltest)
  3. Genesen: Nachweis einer überstandenen COVID-Infektion

Als Nachweise reichen die gedruckten Papiernachweise. Etwa der gelbe Impfausweis.
Wie die elektronische Prüfung geht, zeigt dieser Erklärfilm des Robert Koch Instituts.
Dazu Bilder der CovPass Check-App.

Pragmatischer Ansatz zum Ablauf

Mitarbeiter werden in zwei Gruppen eingeteilt

  1. solche, die täglich geprüft werden müssen
  2. solche, die nicht täglich geprüft werden, weil sie freiwillig einen 3G Nachweis hinterlegen haben lassen

Im kleinen Betrieb mit einer überschaubaren Anzahl von Mitarbeitern, muss die Gruppeneinteilung nicht zwingend dokumentiert werden. Es reicht, wenn eine oder wenige Verantwortliche die Mitarbeiter persönlich kennen.

  • Daher keine Datenverarbeitung. Keine Informationspflicht zur Datenverarbeitung.
  • ABER: eine Dokumentationspflicht des Verfahrens im Hygieneplan erforderlich

Bei vielen Mitarbeitern. Auch bei vielen Besuchern, Lieferanten, etc. funktioniert das nicht mehr. Es gibt dann zwei Datenverarbeitungen

  1. die Liste der nicht täglich zu Prüfenden. Da Genesenenstatus und Impfstatus ablaufen, ist es zweckmäßig das Ablaufdatum zu erfassen.
  2. die tägliche Liste der durchgeführten Prüfungen.

Sprich es gibt zu den zwei Verarbeitungen auch die zugehörigen Dokumentations- und Informationspflichten.

Vorteil:

  • Die Einlasskontrolle der Nicht-zu-Prüfenden kann so kurz wie möglich gehalten werden. Im einfachsten Fall "Gesichtskontrolle".
  • Der Einsatz von elektronischen Mitteln (Überprüfung mittels einer zugelassenen Applikation wie der CovPass Check App) erleichtert den Ablauf.
  • Bei den zu prüfenden Personen ist der Hauptaufwand die Durchführung des Tests. Die Dokumentation kann sich darauf beschränken, dass die 3G Kriterien erfüllt wurden. Also ein schlichtes "ok", evtl. kombiniert mit Ablaufdatum reicht aus.

Weitere Unterlagen und Übersichten

Was URL Stand
3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG) Orientierungshilfe des LfDI BW www.baden-wuerttem... 27.11.2021
Muster zur Dokumentation der Kontrolle von 3G-Nachweisen am Arbeitsplatz von BHO Legal www.bho-legal.com/... 24.11.2021
Verarbeitung des COVID-19-Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst Arbeitspapier vom BayLFD www.datenschutz-b... 24.11.2021
FAQ des BayLDA mit Hinweis, dass sich Dinge noch kurzfristig ändern können www.lda.bayern.de/... 23.11.2021
Fachinfo des Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes www.der-paritaeti... 23.11.2021
FAQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum betrieblichen Infektionsschutz www.bmas.de/DE/Co... 22.11.2021
Daschug-Team: Management-Briefing & FAQ, 3G-Nachweis-Pflicht in Betrieben daschug.de/wp-con... 19.11.2021
DSB Kollege Thomas Werning: 3G, 2G und der Datenschutz im Unternehmen www.werning.com/ar... 19.11.2021
Bericht des Hauptausschusses im Bundestag zum Gesetzentwurf dserver.bundestag.de/... 17.11.2021
FAQ-Sammlung der BayLDA zur Verarbeitung von 3G/3G plus/2G im Beschäftigtenverhältnis www.lda.bayern.de... 11.11.2021
Verarbeitungen des Datums „Impfstatus“ von Beschäftigten durch den Arbeitgeber (nicht mehr online) 19.10.2021